Die LH Kiel ist nach der Umgebungslärmrichtlinie der EU dazu verpflichtet, alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan zu erstellen, in dem die Anzahl der Lärmbetroffenen (definiert als >50dB nachts bzw >55dB tags) erfasst werden sowie Maßnahmen zur Lärmminderung aufgeführt werden. Aufgrund einer anderen Berechnung der Lärmbetroffenheit im aktuellen Plan (alle Bewohner*innen eines u.U. nur einseitig von Lärm betroffenen Hauses gelten jetzt als lärmbetroffen, während es vorher nur der Teil der Bewohnerschaft war, der sich prozentual der lärmbetroffenen Seuite zurechnen ließ.) gibt es mehr als doppelt so viele Lärmbetroffene, nämlich mehr als 10% der Kieler Bevölkerung. Die EU-RIchtlinie sieht eine jährliche (!) Reduktion der Lärmbettroffenheit um 5% vor; dieses wurde seit 2012 nie erreicht.
Hauptquelle des Lärms ist in Kiel der Straßenverkehr. Hier gibt es tatsächlich Verrschiebungen: manche Straßen werden etwas leiser (Bahnhofstraße) , andere etwas lauter (Gutenbergstraße). Tempo 30 ist nachgewiesenermaßen neben Reduktion des Verkehrs die Haupteinflussmöglichkeit. Bis zum letzten Jahr war die Einführung von Tempo 30 seitens des Bundes noch deutlich erschwert. Dies hat sich jedoch im letzten Jahr geändert.
Bei der Stadt besteht seit mindestens 2012 eine AG Verkehrslärm, bestehend aus Vertretern des Umweltschutz-, Tiefbau sowie Bürger- und Ordnungsamtes. Diese haben verschiedene Kriterien festgelegt , wann über eine Einführung von Tempo 30 nachgedacht werden kann und auch verschiedene Varianten geprüft , wann dieses umgesetzt werden könnte.
Die vorliegenden Lärmaktionspläne der letzten Jahre unterscheiden sich nur marginal. Allen gemeinsam ist die Angabe, dass Tempo 30 geprüft wird- seit mehr als 12 Jahren! Es ist zu keiner Umsetzung auch nur einer einzigen Tempo 30 Zone zur Lärmreduzierung gekommen!
In unserer diesjährigen Stellungnahme gehen wir auf die Untätigkeit erneut ein und fordern endlich Maßnahmen für den Schutz der Bevölkerung. Die Stellungnahme ist auch direkt an die Umweltdezernentin sowie die Grünen gegangen.
Wer Interesse hat, aktiv am Thema Lärm zu arbeiten, bitte melden! Eine BUND-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich..
Als Ausgleich zur eheblichen Lärmbetroffenheit wird ebenso lange eine Zahl von sogenannten "ruhigen Gebieten" definiert. Diese müssen zu mindestens 50% <50dB aufweisen. Wie genau das definiert ist abhängig von Wind, Tageszeit, Sommer/Winter bleibt unklar.Diese Ruhigen Gebiete umfassen u.a. Vieburger Gehölz und Kronsburger Gehege, dieauch seit Anfang an als geplantes Landschaftsschutzgebiet aufgeführt sind. Auch hier keinerlei Änderung, kein einziges neues LSG in Kiel!
Die Links zum Thema und zu unseren ausführlichen Stellungnahmen gibt es hier