Kreisgruppe Kiel

Neue Finanzspritze für Holstein für weitere Versiegelung

01. Mai 2022

Offener Brief der Kreisgruppe an die Politik zum geplanten Aufstellungsbeschluss "Sporthallen Klein-Kielstein"

geplanter Standort für den Vierfach-Sporthalle am Westring, z.ZT Bolzplatz

"Geplanter Aufstellungsbeschluss Bebaungsplan 1039 "Sporthallen Klein-Kielstein" zementiert weitere Finanzspritze für Holstein

Der Entwurf zum Bebauungsplan für das Holsteinstadion liegt zur Zeit aus. Parallel dazu soll der Aufstellungsbeschluss für die Ersatzsporthalle erfolgen. Die Stadtverwaltung begründet die Aufstellung mit dem schon jetzt bestehenden Bedarf von 5 Hallenfeldern. Verschärft würde das ganze durch den zusätzlichen Wegfall von den 2 Holstein-Hallenfeldern. Das RBZ Wirtschaft ist 2013 eröffnet worden und bis 2020 die AX5 Architekten ihren Entwurf für den Stadionneubau mit Abriss der derzeitigen Halle vorlegten, war die Stadtverwaltung nicht auf der Suche nach einem Standort für einen Neubau! Die Alternativsuche erfolgte nämlich erst 2020 mit 6 Hallenfeldern und wurde jetzt noch einmal aktualisiert für 4 Hallenfelder und den jetzt vorgeschlagenen Standort. (Mitteilung des Stadtplanungsamtes im Rahmen eines Vorgesprächs mit Umwelt- und Ortsbeiratsvertretern). Zudem wird der geplante Abriss zu einem Wegfall jeglicher Sportmöglichkeit für die Betroffenen für mehrere Jahre (bis zum abgeschlossenen Neubau) führen!

Eine Alternativensuche vor Ort, d.h. die Erwägung der Integration einer Halle in den Stadionneubau hat nicht stattgefunden. Stattdessen sollen auch diese Kosten (Gutachten, Planung, Neubau etc) von der Stadtgesellschaft getragen werden! Unseres Erachtens eine unzulässige zusätzliche Subvention des Stadionneubaus, der sowieso schon mit über 30 Mill Euro für den eigentlichen Bau vom Steuerzahler mitfinanziert wird. (Ähnliches gilt übrigens auch für die geplante Zuwegung zum Parkhaus: Sämtliche Kosten sollen auch hier von der Stadtgesellschaft getragen werden (Abfindung der Kleingärter, Baumaßnahme, Sicherung etc).

Statt einer Sporthalle im Stadionneubau soll u. a. eine Grundfläche von 800qm für ein Fahrrad/Sportgeschäft, weitere 100qm für ein Wettbüro vorgehalten werden. Die Pachteinnahmen fließen an die Stadiongesellschaft. Wo bleibt da der Gemeinnutzen, der bei Subventionen in dieser Höhe verlangt wird?

In der Begründung zum Bebaungsplan tuen sich die Verfasser übrigens auch schwer, gemeinnützige Nutzung zu erfinden:

Auf S.57 heißt es:

"Die Unterbringung einer Kita als Anlage für soziale Zwecke kann eine konfliktfreie Ergänzung des Nutzungsspektrums im Sinne der Ausschöpfung möglicher Synergien sein (Mitnutzung Parkhaus, Catering durch am Standort ansässige Schankund Speisewirtschaft, Spielfeld als Bolzplatz etc.).

(...) Die Veranstaltungsräume  können außerhalb der Veranstaltungszeiten auch  als Probebühne durch ein Laientheater genutzt werden."

Daher appellieren wir an Sie als Bauausschussmitglieder-bzw Ratsabgeordente und damit Vertreter:innen der Kieler Bürgerschaft:

Verschieben Sie in Zeiten immenser zusätzlicher Kosten und knapper Kassen die Entscheidung über diesen Aufstellungsbeschluss zumindest so lange, bis abschließend geklärt ist, ob die geplante Förderung des Stadionneubaus in der jetzt ausliegenden Form mit den Zusatzkosten Sporthallenneubau und Parkhauszuwegung über 400m durch den Grüngürtel durch die öffentliche Hand europarechtlich haltbar ist."

 

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