Kreisgruppe Kiel

Suchsdorf West: Lärmaktionsplan droht zur Makulatur zu werden

16. November 2017 | Lebensräume

Suchsdorf West darf nicht Wohnbaugebiet werden

2014 hat die Ratsversammlung mit der Zustimmung zur Fortschreibung des dann 5 Jahre gültigen Lärmaktionsplan ein Zeichen gegen Stadtverlärmung und für die Ausschreibung „ruhiger Gebiete“ gesetzt. Grundlage hierfür ist das verbindliche Bundes-Immissionsschutzgesetz, § 47d sowie Empfehlungen der EU-Kommission. Eines von insgesamt 15 genannten Gebieten, flächenmäßig dabei die Nummer Drei, ist das geplante LSG „Suchsdorf, Schwartenbek und Umgebung“ mit 340 ha.

Wenn dort, wie von SPD und SSW heute im Rat eingebracht, sogar beschleunigt ein Wohnbaugebiet entsteht, so ist mit einer deutlichen Zunahme von Lärm zu rechnen. „Ein weiteres ruhiges Gebiet wird so zum Opfer einer verfehlten Wohnungsbaupolitik“, so Ulrike Hunold von der BUND-Kreisgruppe Kiel. „Statt gezielt Flächen mit guter Verkehrsanbindung für mehrstöckigen Wohnungs- bzw. Studentenwohnheimbau vorzubereiten, droht sich die Planung in einer Vielzahl von primär Eigenheimwohngebieten ohne vernünftige Verkehrsanbindung wie Kieler Süden und jetzt Suchsdorf West zu verzetteln“.

Zudem ist Suchsdorf West eines der wenigen noch nicht zersiedelten Landschaftsbereiche in Kiel und nicht zufällig als geplantes Landschaftsschutzgebiet im Landschaftsplan vermerkt. „Dieses noch von vielen Knicks geprägte unversiegelte Gebiet hat eine wichtige Funktion für unser innenstädtisches Klima sowie den Naturschutz und eignet sich auch besonders gut zur Aufwertung im Stadtgebiet bei dem steigenden Bedarf an Ausgleichsflächen für die Vielzahl großer Bauvorhaben“, so Hartmut Rudolphi vom NABU Kiel.

Beide sind sich einig: „Das Gebiet soll endlich wie schon vor Jahren geplant als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden und als „ruhiges Gebiet“ erhalten bleiben.“

Hintergrund Lärmaktionsplan von 2014

Dort heißt es unter 3.3 Schutz ruhiger Gebiete /Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre: (S.14-15): Die Arbeitsgruppe der EU-Kommission für die Bewertung von Lärmbelastungen empfiehlt bei der Ausweisung ruhiger Gebiete in Ballungsräumen „einen besonderen Schwerpunkt auf Freizeit- und Erholungsgebiete zu setzen, die regelmäßig für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind und die Erholung von den häufig hohen Lärmpegeln in der geschäftigen Umgebung der Städte bieten können… Weiter heißt es: Beim Schutz Ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms muss der Vorsorgegedanke im Vordergrund stehen. Dabei ist ein integriertes Vorgehen erforderlich, das folgende Leitlinien berücksichtigt:

·Vermeidung von Siedlungserweiterungen in Ruhige Gebiete hinein, / ·Überprüfung künftiger Vorhaben der Freiraum-, Verkehrs- und Stadtplanung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ruhigen Gebiete.

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