Kreisgruppe Kiel

BUND mahnt Baustopp an

25. Januar 2021

Ausgleich nicht mehr gewährleistet

BUND mahnt Baustopp an

Der Bebauungsplan für Möbel Höffner wurde 2016 verabschiedet. Die Abwägung fiel zugunsten der Wirtschaft und gegen die Umwelt unter Auflagen aus: Die Randbereiche des Prüner Schlags sollten als "Flächen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion" aufgewertet und gesichert werden. Das geschah durch Entfernung der Gartenlauben, zusätzlich sollten Bäume und Büsche ergänzt werden. In den Hinweisen des Bebauungsplans heisst es zudem, dass menschliche Störungen weitgehend auszuschließen seien. Damit sollte den auf dem Kleingartengelände lebenden Tieren ein Refugium vor Ort geboten werden.

 Die jetzt bekannt gewordenen Zerstörungen haben die ökologische Wertigkeit der Randbereiche deutlich unterhalb des Zustands einer funktionierenden  Kleingartenanlage gesetzt. Die durch Hecken und Gebüsch ehemals vorhandene Barrierefunktion zum Baufeld ist massiv gestört.
 "Es muss von einem unabhängigen Gutachter geklärt werden, inwieweit eine Sicherung der ökologischen Funktion momentan noch gegeben ist", so Christian Herold von der BUND-Kreisgruppe. "Bis das geklärt ist, muss die Bautätigkeit eingestellt werden, da der Bebauungsplan ja unter dieser Auflage gültig ist."
Zudem ist der Randbereich z.Zt nur, wie gesetzlich vorgeschrieben, für 7 Jahre als Ausgleichsfläche gesichert. Dann könnte eine Bebauungsplan-Änderung erfolgen. Der BUND fordert deswegen im Verlauf eine Entfristung der Ausgleichsflächen und damit einer dauerhafte Unterschutzstellung.

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